Was kurz gesagt ist die BWWK?
Die BWWK bezweckt, den Hinterbliebenen ihrer Mitglieder gemäss Art. 5 der Statuten aus dem Nettoertrag des dafür bestehenden Vermögens eine jährliche Rente auszuzahlen.
Lesen Sie dazu auch unter "Mehr als Statuten" die Statuten
mit spannenden geschichtlichen Ausführungen!