Wie werde ich Mitglied ?
Mitglied werden kann jede Ortsbürgerin und jeder Ortsbürger der Stadt St.Gallen.
Die begünstigte Person muss das Bürgerrecht hingegen nicht besitzen.
(Genaueres siehe unter "Mehr als Statuten")
Begünstigt werden können nicht nur Ehepartner, auch deren unmündige Kinder
und auch Partner aus Partnerschaften ohne Trauschein, auch gleichgeschlechtliche,
sofern sie in fester Beziehung und an gleicher Adresse leben.
sofern sie in fester Beziehung und an gleicher Adresse leben.
Bei einem Beitritt nach dem 30. Altersjahr müssen die Jahresbeiträge ab dem 30. Altersjahr
nachbezahlt werden. Für eine Aufnahme ist eine gute Gesundheit Voraussetzung.
nachbezahlt werden. Für eine Aufnahme ist eine gute Gesundheit Voraussetzung.
Wir freuen uns, Sie bei uns begrüssen zu dürfen und danken herzlich.
Geschäftsstelle BWWK: